top of page

Ausbildungskonzept

Die SANBAO-Schule für Taiji und Qigong ist eine private Bildungsinstitution. Jeder der in der SANBAO-Schule am Unterricht teilnimmt, nimmt automatisch an einer Ausbildung zum Übungs- und Kursleiter statt. Für denjenigen, der Interesse daran hat, selber Taiji und/oder Qigong zu unterrichten, besteht die Möglichkeit, am Prüfsystem der SANBAO-Schule teilzunehmen. Aber auch wenn man einfach nur sein Wissen und seine Fähigkeiten überprüfen und vertiefen möchte, ohne den Anspruch zu haben diese Künste an andere weiterzugeben, kann man vom SANBAO-Ausbildungskonzept profitieren. Die SANBAO-Schule ist Mitglied in der Bundesvereinigung für Taiji und Qigong (BVTQ). Das Ausbildungskonzept mit seinem Curriculum entspricht den Mindestanforderungen und Vorgaben der Allgemeinen Ausbildungsleitlinien (AL) des BVTQ. 

Um eine Überprüfung der Ausbildung durch die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) der gesetzlichen Krankenkassen (GKK) zu ermöglichen, muss die genaue Aufteilung der Stunden und Unterrichtsinhalte nach Kompetenzbereichen und die dafür vergebenen Kompetenzpunkte  -sogenannte „Creditpoints“-  genannt werden. Der Ausbildungsumfang mit seinen Inhalten wird gemessen an seinen Unterrichtseinheiten. Eine Unterrichtseinheit (im folgenden UE) entspricht 60 Minuten.

Dem Ausbildungskonzept liegt ein Prüfsystem zugrunde, das aus fünf aufeinander aufbauenden Ausbildungsstufen, sogenannten Graduierungen, besteht, die den Auszubildenden dazu qualifizieren, im jeweiligen Rahmen seiner 

erreichten Kompetenzstufe Unterricht zu geben:

 

5 Graduierungen:

Grad 1: Übungsleiter/in  

Grad 2: Kursleiter/in (Praktiker oder Prävention)

Grad 3: Lehrer/in (Praktiker oder Prävention)

Grad 4: Ausbilder/in 

Grad 5: Meister

 

Eine Abschlussprüfung  (Test in Theorie und Praxis)  ist für jede Graduierung verpflichtend. Zum Prüfverfahren können darüber hinaus angewendet werden: Hospitation, Assistenz, Erfahrungsbericht, Referat, Unterrichtsproben und/oder Hausaufgaben und -arbeiten. Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung wird eine entsprechende Urkunde ausgestellt, die die jeweilige Lizenz bzw. Kompetenzstufe zum unterrichten bestätigt.

Grundsätzlich kann in der SANBAO-Schule ab dem 2. Grad zwischen zwei Ausbildungswegen gewählt werden. Dem Weg des „Praktikers“ oder dem Weg der „Prävention“. Der Anteil der fachpraktischen Inhalte überwiegen beim „Praktiker“, während die fachwissenschaftlichen Anteile bei der Ausbildung „Prävention“ stärker betont werden. Der Ausbildungsumfang und die Ausbildungsinhalte einer Kursleiter „Prävention“- Ausbildung, erfüllen die Anforderungen der ZPP. Die Kurse eines solchen Kursleiters werden somit von den GKK anerkannt. Die Teilnahme an diesen sogenannten Präventionskursen werden daher von den GKK bezuschusst und können über die Seite der ZPP beworben werden.

Inhaltlich kann sich die Ausbildung (je nach Graduierung und Weg) zusammen setzen aus:

  1. Fachpraktischen Inhalten 

  2. Fachwissenschaftlichen Inhalten und

  3. Fachübergreifenden Inhalten

Die fachpraktischen Inhalte müssen komplett in Präsenzzeit mit der Ausbildungsleitung bzw. den von ihr benannten Lehrbeauftragten erworben werden. Die fachwissenschaftlichen und fachübergreifenden Inhalte können bis zu maximal 30 Prozent im Heimstudium erworben werden. Das Heimstudium muss durch schriftliche Arbeiten dokumentiert werden

Die Ausbildungszeit setzt sich (je nach Graduierung und Weg) zusammen aus:

  • Der Präsenzzeit mit den Lehrbeauftragten

  • Dem Heimstudium nach Vorgabe des Ausbilders

  • Der persönlichen Übungserfahrungszeit

  • Der Unterrichtserfahrungszeit/Assistenzzeit

 

Eine Ausbildung besteht somit aus theoretischem und praktischem Unterricht, Selbststudium, persönlicher Übungspraxis und (je nach Graduierung) aus persönlicher Unterrichtserfahrungszeit, die zusammen zu einer Lehrbefähigung führen können. 

Schüler/in und Ausbilder führen vor dem Ausbildungsbeginn ein Vorgespräch, in dem geklärt wird, ob die Voraussetzungen für den Beginn einer Ausbildung im Sinne des Prüfsystems der SANBAO-Schule gegeben sind. Diese sind:

 

  • eine durchschnittliche psychische und physische  Stabilität und Belastbarkeit

  • Offenheit und Interesse an den Ausbildungsinhalten und dem Ausbildungsansatz

  • die Bereitschaft, sich selbst körperlich und geistig zu entwickeln

  • Wenn man unterrichten möchte: die Möglichkeit, genügend Zeit im Lebensumfeld zu investieren, um die Inhalte einer Ausbildung zu wiederholen, zu vertiefen und die Übungen selbst täglich durchzuführen

  • Wenn man unterrichten möchte: Interesse und Bereitschaft, die Übungen und die dazugehörigen Lebensprinzipien an andere zu vermitteln

Die Ausbildung zur Prüfung zum 1. Grad „Übungsleiter/in“ und zum 2. Grad „Kursleiter/in Praktiker“, kann auch ausschließlich über die wöchentlichen Kurse in der SANBAO-Schule erfolgen. Es empfiehlt sich jedoch zusätzlich die Taiji- bzw. Qigong-Grundausbildung an den Wochenenden zu absolvieren, um eine Vertiefung der Theorie und Praxis zu erreichen.

Die Ausbildung zur Prüfung zum 2. Grad „Kursleiter/in Prävention“ und zum 3.Grad „Lehrer“ erfolgt zusätzlich über die Wochenend-Seminare der Taiji- bzw. Qigong-Grundausbildung der SANBAO-Schule und darüber hinaus zusätzlich über die Seminare (Ausbildungsmodule) der Qilin Akademie (der Bildungsakademie des BVTQ). Die Grundausbildung an den Wochenenden bildet somit die Voraussetzung und das Fundament, für die Prüfung zum 2. Grad „Kursleiter/in Prävention“ und für die  Prüfung zum 3. Grad . 

Über die Ausbildungsmodule der Qilin Akademie, die regelmäßigen Wochenkurse, sowie über weiterführende Seminare, Reisen nach China und Privatunterricht kann dann eine Vertiefung und Spezifizierung der Ausbildung erreicht werden. 

Zugelassen zur Prüfung der jeweiligen Graduierung werden nach Absprache mit dem Ausbilder nur Schüler/innen, die zu diesem Zeitpunkt die Prüfungsvoraussetzungen dafür erfüllt haben! Zu den Prüfungsvoraussetzungen gehören die Ausbildungszeit, der Ausbildungsumfang  (bestehend aus fachpraktischen-, fachwissenschaftlichen und/oder fachübergreifenden Inhalten) und die persönliche Übungserfahrungszeit. Für manche Prüfungen sind darüber hinaus Hospitationszeiten, Vertretungszeiten, Assistenzzeiten und/oder Unterrichts-Erfahrungszeiten nötig um zur Prüfung zugelassen zu werden. Der Ausbildungsumfang mit seinen Inhalten wird gemessen an seinen Unterrichtseinheiten. Eine Unterrichtseinheit (im folgenden UE) entspricht 60 Minuten.

Jeder Prüfling bekommt nach der erfolgreichen Teilnahme an der Prüfung von der SANBAO-Schule ein Zertifikat, das ihn dazu qualifiziert, im jeweiligen Rahmen der Graduierung zu unterrichten. 

Durch das Ausbildungssystem soll gesichert werden, dass Lehrtätige entsprechend Zeit in ihre Entwicklung investieren, sich intensiv mit den Inhalten auseinandersetzen und somit einen qualitativ guten Unterricht geben können. Eine sichere Didaktik und Methodik sind hierfür unerlässlich. Am wichtigsten ist und bleibt jedoch das ruhige, entspannte Anleiten und Vorführen der Übungen und Bewegungssequenzen. Auch benötigt man als Kursleiter/in ein hohes Energieniveau, damit die Teilnehmer/innen vom Unterricht profitieren und um sich als Kursleiter/in nicht zu verausgaben. Dies kann man sich in der Regel nur aneignen, wenn man neben dem Unterricht auch für sich alleine übt. Einmal in der Woche am Unterricht bzw. an den Seminaren teilzunehmen reicht hierfür nicht aus. Daher verpflichtet sich jeder Auszubildende, der Unterricht geben möchte, auch für sich alleine zu üben. Nur durch die persönliche Übungserfahrungszeit können die Abfolgen verinnerlicht werden und die Übungen in die tieferen Schichten des Körpers und des Geistes einsickern. Die persönliche Übungserfahrungszeit ist daher schriftlich zu dokumentieren! Ebenso ist die persönliche Unterrichts-Erfahrungszeit zu dokumentieren (Hierzu zählen auch die Vertretungs- und Assistenzstunden die geleistet wurden). Als Richtschnur für die persönliche Übungserfahrungszeit gilt mindestens eine halbe Stunde täglich oder 3 Stunden auf die Woche verteilt. 

Die Ausbildungsstufen:

Grad 1: Übungsleiter/in 

Der/die Übungsleiter/in ist berechtigt im Rahmen des Assistenzunterrichts, der Hospitation und der Vertretung einzelne Übungen oder den gesamten Unterricht anzuleiten. Unter der Gesamtverantwortung eines Ausbilders/einer Ausbilderin können Übungsleiter/innen somit in einer Ausbildung zum/zur Übungsleiter/in als Assistent/innen unterrichten und assistieren. Es ist ihm/ihr noch nicht erlaubt, eigene Wochenkurse zu leiten. Der Titel Übungsleiter/in entspricht den Anforderungen für die „Lizenz A“ der BVTQ Ausbildungsleitlinien. Übungsleiter/innen die Mitglied im BVTQ sind, können vom BVTQ ein Qualitätssiegel erhalten, das die jeweils erlangte Kompetenz bestätigt.

Prüfungsvoraussetzung:

Ausbildungszeit: mindestens 2 Jahre 

Ausbildungsumfang: mindestens 150 Unterrichtseinheiten (1 UE = 60 Minuten) 150 UE = 5 Creditpoints (30 UE = 1 CP) 

Bestehend aus fachpraktischer Kompetenz; davon 60 UE Partnerübungen (nur für Taiji)

Persönliche Übungserfahrungszeit: mindestens 150 h (ca. 0,5h täglich  bzw. 3 h wöchentlich). Zu dokumentieren!

 

Grad 2: Kursleiter/in „Praktiker“

Der/die Kursleiter/in „Praktiker“ ist berechtigt, fortlaufende Wochenkurse in Fitnessstudios  und Vereinen sowie eigene Wochenkurse in angemieteten Räumen zu leiten. Unter der Gesamtverantwortung eines Ausbilders/einer Ausbilderin können Kursleiter/innen darüber hinaus in einer Ausbildung zum/zur Übungsleiter/in und Kursleiter/in als Assistent/innen unterrichten. Das Durchführen von Seminaren und Workshops ist ihm/ihr nicht erlaubt. Der Ausbildungsumfang und die Ausbildungsinhalte einer Lehrer/in „Praktiker“-Ausbildung, erfüllen nicht die Anforderungen der Leitlinien der Gesetzlichen Krankenkassen Vereinigung (GKV). Somit können Kurse auch nicht von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert und von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden. Der Titel Kursleiter/in  „Praktiker“ entspricht den Anforderungen für die „Lizenz C“ der BVTQ Ausbildungsleitlinien. Kursleiter/innen die Mitglied im BVTQ sind, können vom BVTQ ein Qualitätssiegel erhalten, das die jeweils erlangte Kompetenz bestätigt.

Prüfungsvoraussetzung: Grad 1: Übungsleiter/in

Ausbildungszeit: mindestens 3 Jahre insgesamt

Ausbildungsumfang: mindestens 300 UE (10 CP) insgesamt; bestehend aus:

  • fachpraktischer Kompetenz: 150 UE aus Grad 1 (5 CP)

  • plus fachpraktischer Kompetenz: 150 UE (5 CP); davon 60 UE Partnerübungen (nur für Taiji)

Hospitationszeit: 10 UE in einem Einführungskurs (kann nach Absprache  nachgeholt werden)

Vertretungszeit: 20 UE  (kann nach Absprache nachgeholt werden)

Assistenzzeit: 40 UE im Mittelstufenkurs (kann nach Absprache nachgeholt werden)

Persönliche Übungserfahrungszeit: mindestens 460 h (ca. 0,5 h täglich  bzw. 3 h wöchentlich).

 

Grad 2: Kursleiter/in „Prävention“ 

Der/die Kursleiter/in „Prävention“ ist berechtigt, fortlaufende Wochenkurse in Fitnessstudios und Vereinen sowie eigene Wochenkurse in angemieteten Räumen zu leiten. Unter der Gesamtverantwortung eines Ausbilders/einer Ausbilderin können Kursleiter/innen darüber hinaus in einer Ausbildung zum/zur Übungsleiter/in und Kursleiter/in als Assistent/innen unterrichten. Der Ausbildungsumfang und die Ausbildungsinhalte einer Kursleiter/in „Prävention“-Ausbildung erfüllen die Anforderungen der Leitlinien der Gesetzlichen Krankenkassen Vereinigung (GKV). Somit können Kurse von einem Kursleiter Prävention von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert und von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden. Der Titel Kursleiter/in „Prävention“ entspricht den Anforderungen für die „Lizenz E“ der BVTQ Ausbildungsleitlinien. Kursleiter/innen die Mitglied im BVTQ sind, können vom BVTQ ein Qualitätssiegel erhalten, das die jeweils erlangte Kompetenz bestätigt.

Prüfungsvoraussetzung: Grad 1: Übungsleiter/in

Ausbildungszeit: mindestens 3 Jahre insgesamt

Ausbildungsumfang: mindestens 390 UE (13 CP) insgesamt; bestehend aus:

  • fachpraktischer Kompetenz: 150 UE aus Grad 1 (5 CP)

  • plus fachpraktischer Kompetenz: 60 UE (2 CP); davon 15 UE Partnerübungen (nur für Taiji)

  • plus fachwissenschaftlicher Kompetenz: 150 UE (5 CP) 

  • plus fachübergreifender Kompetenz: 30 UE (1 CP)

Hospitationszeit: 10 UE in einem Einführungskurs (kann nach Absprache nachgeholt werden)

Vertretungszeit: 20 UE  (kann nach Absprache nachgeholt werden)

Assistenzzeit: 40 UE im Mittelstufenkurs (kann nach Absprache nachgeholt werden)

Persönliche Übungserfahrungszeit: mindestens 460 h (ca. 0,5 h täglich  bzw. 3 h wöchentlich).

Grad 3: Lehrer/in „Praktiker“ 

Ein/e Lehrer/in „Praktiker“ ist berechtigt, einen eigenen Schulbetrieb zu leiten. Darüber hinaus ist ihm/ihr das Durchführen von überregionalen (Bundeslandweit) Seminaren und Workshops erlaubt. Unter der Gesamtverantwortung eines Ausbilders/einer Ausbilderin können Lehrer/innen darüber hinaus in einer Ausbildung zum/zur Übungsleiter/in und Kursleiter/in „Praktiker“ eigenverantwortlich und in einer Ausbildung zum/zur Kursleiter/in und Lehrer/in  „Prävention“ als Assistent/innen unterrichten. Der Ausbildungsumfang und die Ausbildungsinhalte einer Lehrer/in „Praktiker“ Ausbildung, erfüllen nicht die Anforderungen der Leitlinien der Gesetzlichen Krankenkassen Vereinigung (GKV). Somit können Kurse auch nicht von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert und von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden.

Prüfungsvoraussetzung: Grad 2 Kursleiter/in „Praktiker“

Ausbildungszeit: mindestens 6 Jahre insgesamt

Ausbildungsumfang:  mindestens 570 UE (19 CP) insgesamt, bestehend aus:

  • fachpraktischer Kompetenz: 300 UE (10 CP)aus Grad 2

  • plus 210 UE (7 CP) zusätzlich; davon 90 UE Partnerübungen (nur für Taiji)

  • plus fachwissenschaftlicher Kompetenz: 45 UE (1,5 CP)

  • plus fachübergreifender Kompetenz: 15 UE (0,5 CP)

Unterrichts-Erfahrungszeit: wenigstens 3 Jahre, mindestens 200 UE nachweisbare Unterrichtserfahrung inklusive Assistenz und Vertretung Persönliche Übungserfahrungszeit: mindestens 750 h

Grad 3: Lehrer/in „Prävention“:

Ein/e Lehrer/in ist berechtigt, einen eigenen Schulbetrieb (mit eigenen Räumen als Hauptmieter) zu leiten. Er/Sie ist auch berechtigt, fortlaufende Wochenkurse und überregionale (Bundeslandweit) Seminare an den Wochenenden zu leiten. Unter der Gesamtverantwortung eines Ausbilders/einer Ausbilderin können Lehrer/innen „Prävention“ darüber hinaus in einer Ausbildung zum/zur Übungsleiter/in und Kursleiter/in „Praktiker“, und „Prävention“ eigenverantwortlich und in einer Ausbildung zum/zur Lehrer/in als Assistent/innen unterrichten. Der Titel „Lehrer für Taijiquan Prävention“ entspricht den Anforderungen für die „Lizenz F“ der BVTQ Ausbildungsleitlinien. Der Ausbildungsumfang und die Ausbildungsinhalte einer Lehrer/in „Prävention“-Ausbildung erfüllen die Anforderungen der Leitlinien der Gesetzlichen Krankenkassen Vereinigung (GKV). Somit können Kurse von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert und von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden.

Prüfungsvoraussetzung: Grad 2: Kursleiter/in „Prävention“

Ausbildungszeit: mindestens 6 Jahre insgesamt

Ausbildungsumfang:  mindestens 570 UE (19 CP) insgesamt bestehend aus

  • fachpraktischer Kompetenz: 210 UE (7 CP) aus Grad 2

  • plus fachpraktischer Kompetenz: 180 UE (6 CP); davon 90 UE Partnerübungen (nur für Taiji)

  • fachwissenschaftlicher Kompetenz: 150 UE (5 CP) aus Grad 2

  • fachübergreifender Kompetenz: 30 UE (1 CP) aus Grad 2

Persönliche Übungserfahrungszeit: mindestens 750 h

Unterrichts-Erfahrungszeit: wenigstens 3 Jahre, mindestens 200 UE nachweisbare Unterrichtserfahrung inklusive Assistenz und Vertretung

Grad 4: Ausbilder/in 

Die/der Ausbilder/in ist berechtigt, fortlaufende Wochenkurse und überregionale (Landesweit) Seminare zu leiten, sowie Kursleiter/innen und Lehrer/innen entsprechend den AL des BVTQ auszubilden und diese bis einschließlich zum 3. Grad zu prüfen.

Er/Sie hat die Kompetenz erworben, selbstständig in allen Ausbildungsstufen einer Ausbildung den fachpraktischen Teil zu unterrichten. Bei entsprechender Zusatzqualifikation kann er oder sie auch den fachwissenschaftlichen und fachübergreifenden Teil einer Ausbildung abdecken. Eine Zertifizierung muss zusätzlich durch die BVTQ erfolgen. Bei erfolgreicher Prüfung wird von der BVTQ ein Ausbilder/innen-Zertifikat ausgestellt, das die höchste Qualitätsstufe des Berufsbildes nach BVTQ Leitlinien anerkennt. Der Ausbildungsumfang und die Ausbildungsinhalte zum/zur Ausbilder/in erfüllen die Anforderungen der Leitlinien der Gesetzlichen Krankenkassen Vereinigung (GKV). Somit können Kurse von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert und von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden. Diese Kompetenzstufe entspricht den Anforderungen der „Lizenz G“  der BVTQ Ausbildungsleitlinien. Ausbilder/innen die Mitglied im BVTQ sind, können vom BVTQ ein Qualitätssiegel erhalten, das die jeweils erlangte Kompetenz bestätigt.

Prüfungsvoraussetzung: Grad 3 Lehrer/in

Ausbildungszeit: mindestens 10 Jahre insgesamt

Ausbildungsumfang: mindestens 1020 UE (34 CP) insgesamt bestehend aus

  • fachpraktischer Kompetenz: 390 UE (13 CP) von Lehrer Prävention 

  • fachpraktischer Kompetenz: 510 UE (17 CP) von Lehrer Praktiker

  • plus 330 UE (11 CP) Leh. Präv. / plus 210 UE (7 CP) Leh. Prak.; davon 90 UE Partnerübungen und 90 UE Waffen/Geräte (nur für Taiji)

  • fachwissenschaftlicher Kompetenz: 150 UE (5 CP) v. Leh. Präv.

  • fachwissenschaftlicher Kompetenz: 45 UE (1,5 CP) v. Leh. Prak.

  • plus fachwissenschaftlicher Kompetenz: 90 UE (3 CP) Leh. Präv./ 195 UE  (6,5 CP) Leh. Prak. 

  • fachübergreifender Kompetenz 30 UE (1CP) v. Leh. Präv.

  • fachübergreifender Kompetenz 15 UE (0,5 CP) v. Leh. Prak.

  • plus fachübergreifender Kompetenz: 30 UE (1 CP) Leh. Präv./ 45 UE (1,5 CP) Leh. Prak.

Persönliche Übungserfahrungszeit: mindestens 3000 h auf wenigstens 10 Jahre verteilt 

Unterrichts-Erfahrungszeit: mindestens 9 Jahre; wenigstens 1000 UE nachweisbare Unterrichtserfahrung inklusive Assistenz und Vertretung.

Grad 5: Meister/in 

Die/der Ausbilder/in ist berechtigt, fortlaufende Wochenkurse und überregionale (Landesweit) Seminare zu leiten, sowie Kursleiter/innen und Lehrer/innen und Ausbilder entsprechend den AL des BVTQ auszubilden und diese bis zum 4. Grad zu prüfen. Der Meistergrad wird nicht geprüft sondern verliehen, wenn die Voraussetzungen erfüllt und nachgewiesen werden.

Voraussetzung: Grad 4 Ausbilder/in

Ausbildungszeit: mindestens 20 Jahre 

Ausbildungsumfang: mindestens 1260 UE (42 CP) insgesamt bestehend aus

  • fachpraktischer Kompetenz: 720 UE (24 CP) v. Ausbilder

  • plus 240 UE (8 CP) davon mind. 90 UE Partnerübungen und mind. 90 UE Waffen/Geräte (wir für Taiji)

  • fachwissenschaftlicher Kompetenz: 240 UE (8 CP) v. Ausbilder

  • fachübergreifender Kompetenz: 60 UE (2 CP) v. Ausbilder 

Persönliche Übungserfahrungszeit: mindestens 6000 h auf wenigstens 20 Jahre verteilt 

Unterrichts-Erfahrungszeit: mindestens 19 Jahre; wenigstens 2000 UE nachweisbare Unterrichtserfahrung inklusive Assistenz und Vertretung.

 

Großmeister 

Der Ehren-Titel des „Großmeisters“ wird verliehen wenn mindestens 20 weitere Jahre Übungs- und Unterrichtserfahrung vorgewiesen werden. Eine Dokumentation der Stunden ist hier nicht mehr nötig. Auch ist weitere Ausbildung  bzw. Fortbildung für diesen Titel nicht mehr nötig. 

 

Ausbildungsweg (Diagram)

Ausbildungskonzept

Anmeldung und Info

Christian Spruner von Mertz 

Telefon 040 - 99 99 31 55 

www.tai-chi-hamburg.de

mail@christian-spruner.de

  • YouTube
  • Instagram
bottom of page